Wie kann man KfW-Förderanträge stellen?
Seit 2024 kümmert sich die KfW-Bank um die Abwicklung der Förderungen für Einzelmaßnahmen und löst somit das BAFA ab. Wir präsentieren den Fahrplan in 9 Schritten:
Schritt | Beschreibung |
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1. Beauftragung | Der Abschluss eines Liefer-/Leistungsvertrags ist Voraussetzung, dass der Antrag gestellt werden kann. Auftragsbestätigungen und Anzahlungen dürfen erfolgen. |
2. Registrierung | Im KfW-Kundenportal wird die Registrierung durch den Kunden vorgenommen. Das geht so: Dem Link folgen, rechts oben auf „Anmelden“ klicken und im Anschluss auf „Jetzt registrieren“. |
3. Bestätigung zum Antrag | Das Fachunternehmen erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) und gibt die Nummer an den Kunden weiter. |
4. Antragstellung | Der Kunde reicht den Zuschussantrag auf Meine KfW ein: Dabei wird die BzA-Nr. eingetragen und die unterzeichnete Auftragsbestätigung hochgeladen. |
5. Einbau der neuen Heizungsanlage | Nach Genehmigung des Antrags wird der Heizungstausch durch das Fachunternehmen durchgeführt. (Bis Ende November 2024 gilt eine Regelung, so dass auch nach Abschluss der Umsetzung der Antrag nachgereicht werden kann.) |
6. Bestätigung nach Durchführung | Sind die Arbeiten erfolgreich abgeschlossen, füllt das Fachunternehmen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. |
7. Identifizierung | Der Kunde bestätigt seine Identität auf Meine KfW. |
8. Förderantrag abschließen | Das Einreichen des Förderbescheides wird vom Kunden auf Meine KfW durchgeführt. Folgende Dokumente müssen hochgeladen werden: › Rechnungen › Amtliche Meldebestätigung von allen Eigentümern des Wohneigentums › Grundbuchauszug mit Angaben zum Wohneigentum › Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre (nur bei Einkommensbonus) |
9. Auszahlung der Fördersumme | Der Nachweis wird nun vom KfW geprüft und anschließend auf das angegebene Bankkonto überwiesen. |
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